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| B |
Fahrzeugart |
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Mindestalter |
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Voraussetzungen |
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Eingeschlossen |
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Bemerkungen |
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Kraftwagen bis
3,5 t zulässigem Gesamtgewicht bis
8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) |
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18 Jahre |
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keine besonderen
Voraussetzungen |
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L , M |
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Anhänger bis
0,75 t zulässigem Gesamtgewicht oder Züge
bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht
(Leermasse des Anhängers nicht größer als
Leermasse des Zugfahrzeuges) |
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| BE |
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Züge aus
B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t |
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18 Jahre |
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B |
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keine weiteren
Klassen eingeschlossen |
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Bei Lkw mit
durchgehender Bremsanlage und bestimmten
Geländefahrzeugen darf die Anhängelast
höchstens das 1,5-fache des Zugfahrzeugs
betragen |
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Schnellkurse sind jederzeit möglich.
Bitte rechtzeitig anmelde, damit die Behörde Ihren
Führerschein ausstellen kann und ein Prüfungsplatz
beim TÜV reserviert wird. |
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